Grundauftrag

Die PBK Bau Aargau (paritätische Brufskommission) ist für die Anwendung und Durchsetzung des Landesmantelvertrages (Gesamtarbeitsvertrag im Bauhauptgewerbe) und für die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten in ihrem Vertragsgebiet zuständig. Die lokale PBK führt ihre Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durch. Die PBK Bau Aargau prüft den LMV in drei Bereichen und zwar im Entsendebereich, im Personalverleih und bei den Schweizer-Firmen, die dem LMV unterstellt sind. Die Lohnbuchkontrollen und Untersuchungen über die Arbeitsverhältnisse werden auf Einzelanzeige oder systematisch angeordnet. Kontrolliert wird unter anderem, ob die Mindestlöhne eingehalten werden, die Ferien und Feiertage gemäss LMV vergütet und ob alle Sozialleistungen durch den Arbeitgeber beglichen werden.

Rechtsgrundlage

Gestützt auf Art. 76 Abs. 1 des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (PBK Bau Aargau) in der Rechtsform eines Vereins. Die massgeblichen Gesamtarbeitsverträge (LMV) stehen unter der Rubrik Dokumente zum Download zur Verfügung.

Kontakt

PBK Bau Aargau
Graben 10
Postfach
5001 Aarau

+41 62 834 82 93