Arbeitszeiten

Gemäss Landesmantelvertrag erstellt die lokale Paritätische Berufskommission einen sektionalen Arbeitszeitkalender. Die PBK hat wie in den Vorjahren einen sog. Musterarbeitszeitkalender erstellt (Artikel 27 LMV). Gemäss diesem Artikel ist dieser anzuwenden, falls der Betrieb nicht bis Ende Kalenderjahr für das folgende Abrechnungsjahr einen betrieblichen Arbeitszeitkalender erstellt.

Beachte:
Betriebliche Arbeitzeitkalender bedürfen einer vorgängigen Genehmigung durch die PBK Bau Aargau und sind bis zum 15. November einzureichen.

Wir bitten Sie, den Kalender neu auf der Firmenplattform einzureichen:

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Aktueller Arbeitszeitkalender


Frühere Arbeitszeitkalender

Kontakt

PBK Bau Aargau
Graben 10
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5001 Aarau

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