Herzlich Willkommen bei der PBK Bau Aargau

Die paritätische Berufskommission für das Bauhauptgewerbe ist ein von den Vertragspartnern des lokalen Gesamtarbeitsvertrages bestimmter Verein. Er ist mit dem Vollzug des Landesmantelvertrages (LMV) beauftragt. Die Zusammensetzung des Vereins ist paritätisch.

Industrie- und Unterlagsboden-Betriebe

Die Industrie- und Unterlagsboden-Betriebe des Bezirks Baden und des Kantons Zürich waren vom räumlichen Geltungsbereich des LMV ausgeschlossen. Diese Ausnahmeregelung wurde durch den Bundesratsbeschluss vom 19. August 2014 aufgehoben. Der Beschluss tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft. Es sind nun alle Industrie- und Unterlagsboden-Betriebe in der ganzen Schweiz dem LMV unterstellt.

Allgemeinverbindlicherklärung des neuen LMV 2023-2025

Die Allgemeinverbindlichkeit ist durch die Sozialpartner bei der zuständigen Behörde beantragt worden. Die zuständige Behörde prüft, ob die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeit erfüllt sind und entscheidet über den Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit. Der Entscheid ist noch ausstehend.

Der neue LMV tritt per 1. Januar 2023 in Kraft

Am 29. November 2022 unterzeichneten die Vertragsparteien des LMV die neue Vereinbarung über den Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2023-2025 (Vereinbarung) sowie die Löhne 2023.

Anschliessend wurde der LMV 2023 am 10. Dezember 2022 von den Branchenkonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna bzw. am 13. Januar 2023 von der Delegiertenversammlung des SBV genehmigt und ist somit ab 1. Januar 2023 in Kraft getreten.

Kontakt

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